Durch die kürzliche Änderung der EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (sogenannte RoHS-Richtlinie) wird die jetzige Ausnahmeregelung für den Einsatz von Quecksilber in bestimmten Leuchtstofflampen für besondere Verwendungszwecke ab dem 24. Februar 2025 abgeschafft. Diese Lampen sind in Artikel 2(b)(4)-I der REACH-Verordnung definiert. Nach diesem Datum dürfen Neugeräte mit Leuch...