Durch die kürzliche Änderung der EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (sogenannte RoHS-Richtlinie) wird die jetzige Ausnahmeregelung für den Einsatz von Quecksilber in bestimmten Leuchtstofflampen für besondere Verwendungszwecke ab dem 24. Februar 2025 abgeschafft. Diese Lampen sind in Artikel 2(b)(4)-I der REACH-Verordnung definiert. Nach diesem Datum dürfen Neugeräte mit Leuchtstofflampen-Technologie nach dieser Ausnahmeregelung in Europa nicht mehr verkauft werden.
Die derzeit in der X-Rite SPLQC-Kabine enthaltenen Leuchten fallen unter die Ausnahmeregelungen in dieser Kategorie und werden über das Verfallsdatum hinaus mit Service und Ersatzkomponenten unterstützt. Neue Lichtkabinen mit diesen Leuchten werden jedoch ab dem 24. Februar 2025 in Europa nicht mehr verkauft.
Es ist davon auszugehen, dass andere Regionen der europäischen Vorschrift nach dieser Entscheidung Folge leisten werden und dass in naher Zukunft keinerlei Leuchtstofflampen mehr auf dem Markt verkauft werden.Aufgrund dieser strengeren Beschränkungen und des damit einhergehenden Rückgangs der Herstellung von Leuchtstofflampen sind die Lieferung und Beschaffung schwieriger geworden. Zudem haben Zulieferer die Produktion dieser Lampen heruntergefahren.
Wir beobachten, dass einige Lampen- und Gerätehersteller (nicht X-Rite) als CWF (Kaltweiß-Leuchtstofflampe) gekennzeichnete Lampen verkaufen, die stattdessen eine spektrale Energieverteilung wie TL84 (F11) haben – also eine Schmalband-Triphosphor-Leuchtstofflampe sind. Kaufhauslicht TL84 hat zwar auch eine Farbtemperatur von fast 4.100 K, jedoch eine völlig andere spektrale Energieverteilung als CWF, was sich auf die einheitliche Farbabstimmung in Ihrer Lieferkette auswirken kann, wenn Sie mit älteren Kaltweiß-Leuchtstofflampen F2-F6 arbeiten.
X-Rite verpflichtet sich zur Lieferung qualitativ hochwertiger Produkte an seine Kunden. Daher wird X Rite die früheren und standardmäßigen Breitband-Kaltweiß-Leuchtstofflampen (CWF) weiterhin liefern, deren spektrale Energieverteilung (kurz SPD aus dem Englischen Spectral Power Distribution) der CIE-Normlichtart FL2 entspricht. Wenn Sie FL11 oder eine andere spektrale Energieverteilung benötigen, bietet X-Rite Leuchtstofflampen TL84 und U30/U35.
Spektrale Energieverteilung bei CIE CWF (FL2) und CIE TL84 (FL11)
Hinweis: Wenn Sie sicher sein möchten, ob Ihre als CWF gekennzeichneten Lampen die früheren Breitband-Kaltweiß-Leuchtstofflampen (CWF) F2-F6 sind, sollten Sie diese mit einem Spektralradiometer messen und sich vergewissern, ob das Spektrum für CWF der CIE-Normlichtart FL2 oder FL6 entspricht. Wenn das Spektrum FL11 entspricht, verwenden Sie eine neue CWF-Lampe mit einem höheren CRI (Farbwiedergabeindex) und einer anderen SPD (spektralen Energieverteilung) oder eine TL84-Lampe.
Abgesehen von der Bereitstellung der älteren CWF hat X-Rite die SpectraLight QC so entwickelt, dass drei verschiedene LED-Lampen nachgerüstet werden können. Die Kombination dieser LEDs mit unserem gefilterten Wolfram-Halogenlicht (Klasse A) bietet einen großen Vorteil – die marktweit präziseste Tageslichtsimulation zur optimalen visuellen Abmusterung.
Die drei von X-Rite angebotenen LEDs haben eine Farbtemperatur von 3500 K, 4000 K und 5000 K. Alle für die X-Rite SpectraLight QC angebotenen LED-Lampentypen halten die CIE-Standards ein. Ihre spektrale Energieverteilung entspricht den im CIE-Standard als LED-B2, LED-B3 und LED-B4 empfohlenen LED-Typen.
X-Rite legt größten Wert darauf, dass seine Produkte die höchstmöglichen Qualitätsstandards erreichen und Industriestandards einhalten. Wir wollen unsere Kunden bestmöglich betreuen und ihnen so lange wie noch möglich Leuchtstofflampen-Technologie anbieten. Allerdings empfiehlt X-Rite, dass Sie nach Möglichkeit über eine Umstellung auf die LED-Technologie nachdenken sollten.
Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, können Sie jederzeit Kontakt zu X-Rite aufnehmen.